Neue   Öffnungszeiten                                                     

Mo : - Fr :   19:00 Uhr bis  04:00 Uhr

Sa : - So :   19:00 Uhr bis  04:00 Uhr

Neue  Modelle willkommen !


 Zutritt aus Jugendschutzgründen erst  ab 18 Jahren!          


Kundendaten

Hiermit möchten wir Sie bitten sich die folgende Information durchzulesen, und zur Kenntnis zu nehmen.
Die Monamie-club präsentiert das erotische Bilder und die Informationen über sexuelle Dienstleistungen, die Sie auf den folgenden Seiten sehen können, ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Damen, die diese Dienstleistungen anbieten, und zu deren eigenwerblicher Darstellung. Vertragspartnerin für sexuelle Dienstleistungen ist immer die Dame Ihrer Wahl. Sie ist auch Ihre alleinige Ansprechpartnerin im Reklamationsfall.
Die Leistung des Monamie- club  ist die Vermietung von Räumlichkeiten “an die Damen”. Alle entgeltlichen Dienstleistungen, die Sie in Anspruch nehmen, liegen ausschließlich den Damen, die in der Monamie-club   die Räumlichkeiten für Ihren gemeinsamen Aufenthalt angemietet haben.
Die folgenden Preise sind empfohlene Mindestpreise! Bitte vereinbaren Sie Ihre Wünsche direkt mit der Dame Ihrer Wahl. Die Vereinbarung über die Leistung der Damen, und die dafür vorgesehen Preise sowie deren Bezahlung, erfolgt ausschließlich direkt mit den Damen, in deren Namen und auf deren Rechnung. Die Preise für erotische Dienstleistungen auf der Homepage, sind lediglich empfohlene Richtpreise, auf die sich die Damen verständigt haben. Preisabweichungen nehmen die Damen nach eigener Einschätzung vor.


KONDOMPFLICHT
ab 1. Juli 2017
§32 Absatz 1 KONDOMPFLICHT
ab 1. Juli 2017
§32 Absatz 1 ProstSchG


Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.

§33 Bußgeldvorschriften:

Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 32 Abs. 1 als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Auszug Gesetzbegründung BT-Drs. 18/8556
Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr. Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes und zielt in erster Linie auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Mannes ab. Verstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach dem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch für Kunden.




 

Die anwesenden Damen arbeiten alle selbständig und sind nicht immer anzutreffen. Daher bitten wir um telefonische Nachfrage.


 



 

 

   


                              

  

 
 


 


 


 


 


 
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